EU will mehr Verbraucherschutz für Reise-Bausteine

Die EU-Kommission will die Rechte von Urlaubern bei den online gebuchten Reisepaketen verbessern und den Reisenden mehr Spielraum für kurzfristige Stornierungen geben. Willkürliche Zuschläge sollen unterbunden werden.
Reiseunternehmen sollen künftig dazu verpflichtet werden, Preissenkungen an ihre Kunden weiterzugeben. Bislang hatten Fluggesellschaften zwar bei steigenden Kerosin-Preisen mit Zuschlägen reagiert, von den sinkenden Ölpreisen hatten die Passagiere dann aber nicht profitieren können. Das soll nun anders werden. Der Entwurf einer neuen EU-Richtlinie sieht vor, dass Reisen künftig zwar an den gesteigenen Kosten beteiligt werden, im Umkehrschluss aber auch von sinkenden Treibstoffkosten profitieren.

Zudem sollen die von vielen Fluganbietern zusätzlich angebotenen Reise-Bausteine stärker in den Verbraucherschutz einbezogen werden. Wer neben dem Flug auch gleich noch einen Mietwagen oder ein Hotelzimmer über die Fluggesellschaft bucht, zahlt am Ende für ein Gesamtpaket und ist damit nach Auffassung der EU-Kommission mit einem klassischen Pauschalurlauber vergleichbar. Die seit 1990 bestehenden EU-Richtlinien geben den Reise-Bastlern aber keine keine vergleichbaren Verraucherrechte. Dabei hat sich der Reisemarkt hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Heute werden schon mehr als 23 Prozent aller Urlaubsreisen von den Kunden selbst im Internet zusammengestellt. Die aktuelle Rechtslage schützt aber nur die Urlauber mit fertigen Pauschalpaketen. Sie haben vor Ort einen Ansprechpartner und wissen, an wen sie sich bei Beschwerden werden können, oder wie sie ein solches Paket stornieren können.

Künftig sollen Urlauber mehr Spielraum haben. Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag die Verbraucherrechte stärken. So sollen sich Reisende an ihre Fluggesellschaft wenden können, wenn es mit dem von ihr vermittelten Mietwagen Probleme gibt. Auch eine Stornierung einer solchen maßgeschneiderten Reise soll ermöglicht werden, wenn der Trip kurzfristig nicht angetreten werden kann. Der Rückzieher soll nach Vorstellungen der EU-Kommission gegen eine „angemessene Stornierungsgebühr“ und im Falle von Naturkatastrophen oder politischen Unruhen am Urlaubsziel auch kostenlos möglich sein.

„Wir müssen die EU-Reisevorschriften an das digitale Zeitalter anpassen“, begründete EU-Verbraucherschutzkommissarin Viviane Reding ihren Vorstoß. Bis wir Reise-Bastler aber von den neuen Regelungen profitieren können, ist noch etwas Geduld erforderlich. Die Vorschläge der EU-Kommission müssen jetzt noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten beraten werden. In Brüssel dauert die Umsetzung eines solchen Vorschlags meist ein bis zwei Jahre.

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